Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Teilnahme am MoveUp Kids Camp. Veranstalter ist die MoveUp Kids Camp UG (haftungsbeschränkt) i. Gr., Wiesenstraße 30, 61440 Oberursel (Taunus), vertreten durch die Geschäftsführer Manuel-Raoul Großmann und Niko Nikon Stefanovic (nachfolgend „Veranstalter").
Vertragspartner auf Kundenseite sind die Erziehungsberechtigten des angemeldeten Kindes. Abweichende Bedingungen der Erziehungsberechtigten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des Veranstalters (online oder schriftlich). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung schriftlich per E-Mail bestätigt. Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldung vergeben.
Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass alle Angaben im Formular — insbesondere zu Gesundheit, Allergien, Medikamenten und Abholberechtigung — vollständig und wahrheitsgemäß sind. Wesentliche Änderungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Leistungen des Veranstalters
Das Camp findet vom 29. Juni bis 7. August 2026 in sechs Wocheneinheiten, jeweils Montag bis Freitag von 7:30–17:00 Uhr (Programm bis 15:30 Uhr, Abholung bis 17:00 Uhr), am Sportplatz Weißkirchen, Memeler Straße 19, 61440 Oberursel, statt.
Inklusive Leistungen:
- Betreute Betreuung in altersgetrennten Gruppen (6–9 und 10–14 Jahre)
- Tägliches Mittagessen und Snacks
- Sämtliche Materialien
- Wöchentliche Ausflüge
- Camp-T-Shirt
- Unfallversicherung während der Betreuungszeit
Der genaue Wochenablauf, einzelne Programmpunkte und Ausflugsziele liegen im Ermessen des Veranstalters.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Teilnahmepreis beträgt 320 € pro Kind und Woche.
Zahlungsstruktur:
- 50 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung
- 50 % Restzahlung 14 Tage vor Beginn der gebuchten Campwoche
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der Veranstalter berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Nach Beginn der gebuchten Campwoche erfolgen keine Rückerstattungen.
§ 5 Rücktritt durch die Erziehungsberechtigten
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail (kontakt@moveup-kids.com) oder Brief erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren:
- Stornierung ab 15 Tage vor Campbeginn: 50 % des Teilnahmepreises
- Stornierung ab 14 Tage bis Campbeginn: 100 % des Teilnahmepreises
- Nichterscheinen ohne Absage: 100 % des Teilnahmepreises
Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei ärztlich bescheinigter Erkrankung, die vor Campbeginn eingereicht wird, kann nach Ermessen des Veranstalters ein Gutschein über 50 % des Teilnahmepreises gewährt werden.
§ 6 Ersatzteilnehmer
Die Erziehungsberechtigten können bis zum Beginn der gebuchten Campwoche kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt (Alter zwischen 6 und 14 Jahren) und das vollständige Anmeldeformular mit allen erforderlichen Einwilligungen ausgefüllt wird. Der Veranstalter kann der Benennung widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer besondere Anforderungen nicht erfüllt.
§ 7 Rücktritt durch den Veranstalter / Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung jeder einzelnen Campwoche steht unter dem Vorbehalt einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Kindern. Wird diese nicht erreicht, informiert der Veranstalter spätestens 14 Tage vor Beginn der betreffenden Woche und erstattet alle gezahlten Beträge vollständig. Weitere Ansprüche bestehen nicht, sofern der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat.
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme zu beenden bei: Verstoß gegen diese AGB, störendem oder gefährdendem Verhalten, falschen oder unvollständigen Sicherheitsangaben, höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen. Bei gerechtfertigtem Ausschluss auf Grund von Kindesverhalten oder falschen Angaben besteht kein Rückerstattungsanspruch.
§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechts
Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Erziehungsberechtigten nehmen dies mit der Anmeldung zur Kenntnis.
§ 9 Aufsichtspflicht und Mitwirkungspflichten
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Betreuungspersonal und endet mit der Übergabe an eine abholberechtigte Person. Die An- und Abfahrt liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Kinder dürfen den Camp-Bereich nur dann selbstständig verlassen, wenn hierzu eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten im Anmeldeformular vorliegt.
Pflichten der Erziehungsberechtigten:
- Pünktliches Erscheinen in geeigneter Kleidung mit den erforderlichen Gegenständen (Trinkflasche, Sonnenschutz, Snacks, Regenjacke, Sportschuhe)
- Vollständige und wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben
- Erreichbarkeit während der Betreuungszeit
- Kranke Kinder zu Hause lassen
Der Veranstalter kann Kinder mit Verdacht auf ansteckende Erkrankungen vom Camp ausschließen. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem Fall verpflichtet, das Kind unverzüglich abzuholen.
§ 10 Medikation und Erste Hilfe
Die Verabreichung von Medikamenten setzt eine separate schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten voraus. Medikamente sind in Originalverpackung, deutlich mit Namen und Dosierung des Kindes beschriftet, mitzugeben.
Bei medizinischen Notfällen leitet der Veranstalter Erste Hilfe ein, konsultiert Ärzte oder ruft einen Rettungswagen. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert. Die Erziehungsberechtigten tragen sämtliche Kosten ärztlicher Behandlung, soweit diese nicht von der Krankenversicherung des Kindes übernommen werden.
§ 11 Haftung
Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Der Veranstalter haftet nicht für vom Kind mitgebrachte Wertgegenstände (insbesondere Smartphones, Tablets, Schmuck, Bargeld). Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die das Kind Dritten oder dem Veranstalter zufügt. Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zu unterhalten.
§ 12 Foto- und Videoaufnahmen
Der Veranstalter fertigt Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation an. Die öffentliche Nutzung (Website, Social Media, Printmaterial) erfordert die ausdrückliche, freiwillige und separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten im Anmeldeformular. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar, ohne dass dies die Teilnahme am Camp beeinflusst.
Hinweis: Bei bereits veröffentlichten Inhalten auf Social-Media-Plattformen ist eine vollständige Entfernung technisch ggf. nicht möglich.
§ 13 Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und verwendet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO für besondere Kategorien von Daten. Die ausführlichen Datenschutzinformationen finden sich unter moveup-kidscamp.net/datenschutz.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Oberursel. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Kontakt: kontakt@moveup-kids.com · +49 151 14259034