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AGB
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme am MoveUp Kids Camp, einem Ganztags-Feriencamp für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in Oberursel.
(2) Veranstalter ist die MoveUp Kids Camp UG (haftungsbeschränkt) i. Gr., Wiesenstraße 30, 61440 Oberursel (Taunus), vertreten durch den Geschäftsführer Manuel-Raoul Großmann (nachfolgend „Veranstalter“).
(3) Vertragspartner des Veranstalters sind die Erziehungsberechtigten des angemeldeten Kindes (nachfolgend „Erziehungsberechtigte“ oder „Vertragspartner“). Abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular (online oder schriftlich) und stellt ein verbindliches Vertragsangebot der Erziehungsberechtigten an den Veranstalter dar
(2) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung des Veranstalters per E-Mail an die von den Erziehungsberechtigten angegebene Adresse zustande. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.
(3) Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldung vergeben. Sobald eine Campwoche ausgebucht ist, werden weitere Anmeldungen auf eine Warteliste aufgenommen.
(4) Die Erziehungsberechtigten versichern mit der Anmeldung, dass die im Anmeldeformular gemachten Angaben (insbesondere zu Gesundheit, Allergien, Medikation und Abholberechtigung) vollständig und wahrheitsgemäß sind. Wesentliche Änderungen sind dem Veranstalter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 3 Leistungen des Veranstalters
(1) Der Veranstalter führt das MoveUp Kids Camp im Zeitraum vom 29.06.2026 bis 07.08.2026 in sechs aufeinanderfolgenden, jeweils einzeln buchbaren Wochen jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr (Programmende 15:30 Uhr, anschließend Abholphase bis 17:00 Uhr) am Sportplatz Weißkirchen, Memeler Straße 19, 61440 Oberursel (Taunus), durch.
(2) Im Wochenpreis enthalten sind:
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Betreuung durch pädagogisch geschultes Personal in altersgetrennten Gruppen (6–9 Jahre und 10–14 Jahre)
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Tägliches Mittagessen und Snacks (vegetarische Option auf Wunsch)
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Alle Materialien für Sport-, Spiel- und Workshop-Angebote
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Wöchentliche Ausflüge im Rahmen des Programms
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Ein Camp-T-Shirt sowie weitere Goodies
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Unfallversicherung für die Dauer des Camps während der Betreuungszeiten
(3) Der genaue Wochenablauf, einzelne Programmpunkte und Ausflugsziele liegen im Ermessen des Veranstalters und können wetter-, sicherheits- oder gruppenbedingt angepasst werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Programmangebot besteht nicht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
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(1) Der Teilnahmebeitrag beträgt 320,00 € pro Kind und Woche. Bei Anmeldung bis zum 31.05.2026 wird ein Frühbucherrabatt von 30,00 € pro Woche gewährt.
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(2) Die Zahlung erfolgt nach folgendem Plan:
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a) Mit Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Teilnahmebeitrages fällig. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Anmeldebestätigung auf dem im Anmeldeformular genannten Konto eingegangen sein.
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b) Der Restbetrag in Höhe von 50 % ist spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der jeweils gebuchten Campwoche zur Zahlung fällig.
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(3) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der Veranstalter berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben. Etwaige Ansprüche nach § 5 dieser AGB bleiben unberührt.
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(4) Die Erstattung von Anmeldungen, die nach Beginn der gebuchten Campwoche erfolgen, ist ausgeschlossen, unabhängig vom Grund der Nicht-Teilnahme.
§ 5 Rücktritt durch die Erziehungsberechtigten (Stornobedingungen)
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Textform (E-Mail an kontakt@moveup-kids.com oder Brief) erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2) Es gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 15 Tage vor Beginn der gebuchten Campwoche
50 % des Teilnahmebeitrags (Anzahlung verfällt)
Ab 14 Tage vor Beginn bis Beginn der Campwoche
100 % des Teilnahmebeitrags
Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung
100 % des Teilnahmebeitrags
(3) Den Erziehungsberechtigten bleibt unbenommen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen. Dem Veranstalter bleibt unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
(4) Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die das Risiko der Nicht-Teilnahme (z. B. durch Krankheit) abdeckt.
(5) Kulanzregelung bei Erkrankung: Bei Vorlage eines ärztlichen Attests für das angemeldete Kind, das vor Beginn der gebuchten Campwoche ausgestellt wurde, gewährt der Veranstalter nach freiem Ermessen einen Gutschein in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags für ein Folgeangebot des Veranstalters. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
(1) Die Erziehungsberechtigten sind berechtigt, bis zum Beginn der gebuchten Campwoche kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt (Alter zwischen 6 und 14 Jahren) und ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit allen erforderlichen Einwilligungen vorlegt.
(2) Der Veranstalter kann der Benennung des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Teilnahmeanforderungen (insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit oder Gruppenfähigkeit) nicht entspricht.
§ 6 Ersatzteilnehmer
§ 7 Rücktritt durch den Veranstalter / Mindestteilnehmerzahl
(1) Die Durchführung jeder einzelnen Campwoche steht unter dem Vorbehalt einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Kindern. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Woche bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Erziehungsberechtigten sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter den Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht zu vertreten hat.
(2) Der Veranstalter ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme zu beenden, wenn:
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die Erziehungsberechtigten oder das Kind gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstoßen,
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das Verhalten des Kindes den ordnungsgemäßen Ablauf des Camps erheblich stört oder andere Kinder gefährdet,
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im Anmeldeformular bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben zu sicherheitsrelevanten Aspekten (Allergien, Erkrankungen, Medikation) gemacht wurden,
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höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich machen.
(3) Bei einem berechtigten Ausschluss nach Absatz 2 lit. a–c besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags.
§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechts
Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Anmeldung zum MoveUp Kids Camp fällt unter diese Ausnahmevorschrift. Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten ausdrücklich an, dass ihnen kein Widerrufsrecht zusteht.
(1) Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine Betreuungsperson am Sportplatz Weißkirchen und endet mit der Übergabe an einen abholberechtigten Erziehungsberechtigten oder eine im Anmeldeformular schriftlich benannte abholberechtigte Person.
(2) Für den Weg zum und vom Camp tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Kinder dürfen den Camp-Bereich nur dann selbstständig verlassen, wenn hierzu eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten im Anmeldeformular vorliegt.
(3) Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich:
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ihr Kind pünktlich und in geeigneter Kleidung sowie mit der vorgegebenen Ausstattung (Trinkflasche, Sonnencreme, Vesperdose, Regenjacke, Sportschuhe) zum Camp zu bringen,
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dem Betreuungspersonal alle relevanten gesundheitlichen Informationen mitzuteilen,
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eine telefonische Erreichbarkeit während der gesamten Campzeit sicherzustellen,
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ihr Kind bei Krankheit zu Hause zu lassen und den Veranstalter unverzüglich zu informieren.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, ein Kind bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung von der Teilnahme auszuschließen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich in diesem Fall, das Kind unverzüglich abzuholen.
§ 9 Aufsichtspflicht und Mitwirkungspflichten
(1) Die Verabreichung von Medikamenten durch das Betreuungspersonal erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Medikamentenvollmacht der Erziehungsberechtigten. Medikamente sind in der Originalverpackung mit gut lesbarem Namen des Kindes und schriftlicher Dosierungsanweisung mitzugeben.
(2) In medizinischen Notfällen ist der Veranstalter berechtigt und verpflichtet, alle notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten, einen Arzt zu konsultieren bzw. den Rettungsdienst zu rufen und das Kind erforderlichenfalls in ärztliche Behandlung zu geben. Die Erziehungsberechtigten werden hierüber unverzüglich informiert.
(3) Die Erziehungsberechtigten tragen sämtliche Kosten ärztlicher Behandlung, soweit diese nicht von der Krankenversicherung des Kindes übernommen werden.
§ 10 Medikation und Erste Hilfe
§ 11 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für vom Kind mitgebrachte Wertgegenstände (insbesondere Smartphones, Tablets, Schmuck, Bargeld). Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, ihrem Kind keine Wertgegenstände mitzugeben.
(4) Für Schäden, die das Kind Dritten oder dem Veranstalter zufügt, haften die Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung sicherzustellen.
(1) Während des Camps werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese dienen der Dokumentation des Camps und – nach gesonderter Einwilligung der Erziehungsberechtigten – auch der Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Print).
(2) Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen das Kind individuell erkennbar ist, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen, freiwilligen und separaten Einwilligung der Erziehungsberechtigten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 8 DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Nicht-Erteilung oder der Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Camp.
(3) Bei Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Instagram) weisen wir darauf hin, dass eine vollständige Löschung bereits geteilter Inhalte technisch nicht garantiert werden kann
§ 12 Foto- und Videoaufnahmen
§ 13 Datenschutz
(1) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Erziehungsberechtigten und des Kindes ausschließlich im Rahmen der Durchführung des Vertrags und der gesetzlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie – im Falle der Foto-/Videoeinwilligung – Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 8 DSGVO.
(2) Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung, die unter moveup-kidscamp.net/datenschutz abrufbar ist und den Erziehungsberechtigten mit dem Anmeldeformular zur Verfügung gestellt wird.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist Oberursel. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.